Autor: Schächer Lieber Marcus,
was ist denn "die 400 m? Regel" von der Du bis 600 m2 abweichen willst ? Von der Erfordernis notwendiger Flure wird befreit, wenn Wohnungen kleiner 200 m? sind, Büros und Verwaltungen kleiner 400 m?. Ist es s i n n v o l l und verantwortbar, die Einheiten ungeteilt noch größer zu machen ?
Die 400 m? sind so ein Maß, von dem alle behaupten, eine Gruppe mit einem LF 8 "würde das ausmachen". Daher GebKl 1 und 2 bis 400 m? über alles, GebKl 4 jede Einheit unter 400 m? ...
Wenn Du die 400 m? am Stück überschreitest, rutscht Dein Gebäude aus "4" in die GebKl 5, RWA im Treppenraum, notwendiger Flure in den Einheiten, ...
Und die Feuerwehr steht einem Brand gegenüber, den sie, je größer die Einheit, um so schlechter ausmachen kann. Daher auch die F 90 statt F 60 bei Überschreiten der 400 m?. Ist das sinnvoll ? Hat der Bauherr etwas davon, wenn gleich die gesamte Etage durch den Brand belastet wird ? Und das Risiko viel eher besteht, daß über Fenster der Brand nach oben überspringt.
Warum nicht versuchen, die 525 m? in zwei handliche Einheiten aufzuteilen, die mit einem kleinen Flur am Treppenraum angeschlossen sind. Trennwand dazwischen, ordentliche T 30 RS (weil größer 200 m? je Einheit) und schon hat das ganze System.
Wer sagt denn, daß man so viele Nutzer durch Anleitern retten kann ? Bei 525 m? / 2 für einen Besprechungsraum ist mit 260 m? auch mit 260 Personen an Tischen oder bis zu 500 Personen bestuhlt zu rechnen ... Rettungsrate durch Anleitern so 2,5 bis 3 Minuten pro ungeübte Person bei gutem Wetter, keine Behinderte, ... bei 2 DL wären das schlappe 500 x 2,5 / 2 = 600 Minuten, ganz knapp ü b e r F 90 ... Wenn man mit (525 - 25) / 12 m? kommt man auch noch auf 40 Personen je Etage in Arbeitsplätzen. Wer will die retten können ? Hier sind z w e i b a u l i c h e Rettungswege gefragt !
Auch da gilt: je stärker die Brand- und Rauchausbreitung beschränkt ist, desto eher kann man auf zusätzliche bauliche Maßnahmen verzichten und sich auf Leitern der Feuerwehr verlassen. Aber bitte nicht überbeanspruchen.
mfg Franz Schächer